JudikaturOGH

RS0134131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2022

Die dem Schiedsverfahren eigenen Rechtsschutzdefizite sollen durch Bereitstellung eines begleitenden staatlichen Rechtsschutzes (§ 578  ZPO) kompensiert werden, daraus ergibt sich dessen zwingende Rechtsnatur. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen Intervention kommt nicht in Frage.

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