RS0134059 – OGH Rechtssatz
Bei der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GenVG geht ein der übertragenden Genossenschaft eingeräumtes Vorkaufsrecht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Genossenschaft über.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden