JudikaturOGH

RS0134011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des I. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten. Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des § 3 KSchG daher nicht.

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