JudikaturOGH

RS0133950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2022

Die auch auf § 3 Abs 1 IO gestützte Unwirksamkeit einer nach Insolvenzeröffnung vorgenommenen Rechtshandlung begründet die internationale Zuständigkeit des Eröffnungsstaats iSv Art 6 Nr 1 EuInsVO für das auf diese Unwirksamkeit gegründete Rückforderungsbegehren.

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