JudikaturOGH

RS0133963 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2022

§ 160a AußStrG 2005 deckt auch den Fall, dass bei Anwendbarkeit einer Rechtsordnung, die die Einweisung des Erben in seine Rechtsstellung durch einen Verwalter vorsieht, dadurch Streitigkeiten über die Gesamtrechtsnachfolge entstehen, dass dem Verwalter weitgehende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse übertragen wurden.

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