JudikaturOGH

RS0133886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2025

Dass ein Richter ein gegen Beteiligte anhängig gewesenes Strafverfahren erledigt hat, ist nicht per se geeignet, seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu setzen.

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