JudikaturOGH

RS0133874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2021

Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen „längeren Zeitraums“ iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens zwanzig Jahren.

Rückverweise