Die Bestimmung des § 27a KSchG ist auch dann anwendbar, wenn der Werkunternehmer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur einen um bestimmte Ersparnisse und Einkünfte aus anderweitigem Erwerb verminderten Teil davon geltend macht.
…Werklohns (konkret bei einer Reugeldvereinbarung iHv 40 %) bejaht worden war. Dieser Auffassung schloss sich der Oberste Gerichtshof in 4 Ob 119/21k (= RS0133860) mit ausführlicher Begründung und in Auseinandersetzung mit 8 Ob 131/17y an. Mit den Erwägungen dieser Entscheidung setzt sich die Revision in keiner…
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