RS0133767 – OGH Rechtssatz
Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig. Eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die § 11 Abs 3 AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet.