JudikaturOGH

RS0133700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2021

§ 361 EO ist so zu verstehen, dass das Gericht auch zu den Strafzumessungsgründen, namentlich zur Frage, ob eine Haftstrafe zu verhängen ist oder mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden kann, entsprechend des § 55 Abs 2 und 3 EO den maßgeblichen Sachverhalt zu klären hat.

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