Trifft der Kinder- und Jugendhilfeträger (bei Annahme von Gefahr in Verzug) Maßnahmen der Pflege und Erziehung selbst, wird er privatrechtlich (und nicht hoheitlich) tätig.
Rückverweise
…211/20s (SZ 2021/29 = iFamZ 2021/107 [ Beck ] = EvBl 2021/155 [ Zariri ] = EF Z 2021, 266 [ Gitschthaler 241, Reischauer 244] = RS0133567) hat sich der Senat – in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage – der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und der überwiegenden…
…freilich – worauf Neumayr [iFamZ 2024/36] zutreffend hinweist – die jüngere Rechtsprechung zu berücksichtigen, wonach derartige Maßnahmen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung getroffen werden RS0133567). [25] 3.4.2. Nach dem Inhalt des Revisionsrekurses wurde den Minderjährigen volle Erziehung ab 23. 2. 2023 (betreffend die Minderjährige *) bzw 13. 9…