JudikaturOGH

RS0133552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Die Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden erfüllt weder die Voraussetzungen einer Schenkung noch kommt sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB gleich, wenn Schenkungsabsicht nicht feststeht und ein krasses Missverhältnis der von beiden Ehegatten der Gütergemeinschaft gewidmeten Werte an Vermögen und künftigem Erwerb bei Vertragsabschluss nicht zu erwarten ist.

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