JudikaturOGH

RS0133512 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kommt ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des § 97 ABGB, der nach § 382h EO gesichert werden könnte, nicht in Betracht.

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