RS0133548 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 30c GmbHG sieht eine zeitlich befristete Entsendung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nicht vor. Der Entsandte bleibt so lange Aufsichtsratsmitglied, bis er entweder nach § 30c Abs 3 oder 4 GmbHG abberufen wird.
…Gesellschafter ist zu beachten, dass sich mit dem Grad der personalistischen Ausgestaltung der Gesellschaft die Intensität der einzuhaltenden Treuepflichten steigert ( 6 Ob 155/20t [ErwGr B.I.2.]; RS0060175 [T1]). [8] 1.3. Eine sich aus den Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft ergebende Zustimmungsverpflichtung der Gesellschafter ist im Allgemeinen ultima…