JudikaturOGH

RS0133456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2021

Ist aber auch hier ein Derogationsverhältnis zu verneinen, wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Verletzung des StellenbesetzungsG auch verjährungsrechtlich nicht von § 29 Abs 1 GlBG verdrängt, wenn die Ermittlung der Besteigung uU auch ein vom GlBG erfasster diskriminierender Umstand zugrunde lag.

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