JudikaturOGH

RS0133455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.

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