RS0133565 – OGH Rechtssatz
Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden