JudikaturOGH

RS0133442 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

§ 40b UrhG ist nur auf Dienstnehmer anzuwenden; Organe juristischer Personen sind keine Dienstnehmer im Sinne dieser Norm, wenn und weil sie keine abhängige und weisungsgebundene Tätigkeit entfalten.

Rückverweise