Die StPO, insbesondere deren § 296 Abs 1, bietet keine Grundlage für eine Kompetenz des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung über eine Berufung des Angeklagten im Rahmen der Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.
…Spruch ersichtlicher – konkreter Wirkung zu verknüpfen w ar . [19] Die den Angeklagten S* betreffende Berufung ist zufolge der Aufhebung des Strafausspruchs gegenstandslos (RIS Justiz RS0133326).…
…Wirkung zu verknüpfen (§ 292 letzter Satz StPO). [10] Die die Angeklagte S* betreffende Berufung ist zufolge der Aufhebung des Strafausspruchs gegenstandslos (RIS Justiz RS0133326).…
…§ 292 letzter Satz StPO). [18] Die den Angeklagten M* betreffende Berufung sowie die Beschwerde sind zufolge Aufhebung des Strafausspruchs gegenstandslos (vgl RIS Justiz RS0133326).…
…Nachteil (vgl auch RIS Justiz RS0088201 [T11 und T14]) aber auszuschließen. [12] Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist zufolge Aufhebung der Strafaussprüche gegenstandslos (vgl RIS Justiz RS0133326).…
…ON 80, 84 iVm ON 1 S 37) wird das Oberlandesgericht zu entscheiden haben (§ 280 zweiter Satz StPO; RIS Justiz RS0133326).…
…mit konkreter Wirkung zu verbinden war (§ 292 letzter Satz StPO) . [15] Die Berufung des Angeklagten ist durch diese Entscheidung gegenstandslos (vgl RIS Justiz RS0133326).…
…daher mit konkreter Wirkung zu verknüpfen (§ 292 letzter Satz StPO). Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist durch diese Entscheidung gegenstandslos (vgl auch RIS Justiz RS0133326).…
Rückverweise