Wird bei einem Online-Videorekorder vom Betreiber bloß eine Kopie der Sendung erstellt und einer Mehrzahl von Nutzern Zugriff darauf gewährt("De-Duplizierung"), ist die Vervielfältigung dem Betreiber zuzurechnen und unterfällt nicht der Privatkopienausnahme.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden