JudikaturOGH

RS0133277 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2020

Bei § 25 GmbHG handelt es sich um eine gesetzlich zwingende Regelung, sodass die vertragliche Vereinbarung einer Verkürzung der in Abs 6 für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Frist von fünf Jahren unzulässig ist.

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