JudikaturOGH

RS0133187 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Ist ein geringfügiger Nachlass nicht überschuldet, ist die Bekanntgabe einer Geldforderung im Verlassenschaftsverfahren als Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Übernahme von Bargeld oder Bankguthaben nach § 153 Abs 2 AußStrG zu verstehen.

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