Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens (so bereits 14 Os 120/10s, 13 Os 91/13a).
…zu setzen, vielmehr Rechtsfehler wahrzunehmen (vgl auch §§ 3 Abs 1 erster Satz, 7 Abs 1, 11 GRBG; RIS Justiz RS0121605, RS0133154). [6] Indem die Beschwerde – ohne sich mit den Erwägungen des Oberlandesgerichts (BS 14 f) auseinanderzusetzen – bloß eigene Überlegungen zum „vermeintlich…
…das Oberlandesgericht sein gebundenes Ermessen bei der Bejahung der Voraussetzungen der Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO rechtsfehlerhaft ausgeübt hätte (RIS-Justiz RS0133154, RS0121605). [12] Der Beschwerdeführer macht schließlich eine „mit der Fristüberschreitung verbundene wiederholte Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Haftsachen“ nach § 9 Abs…
…französischen Behörden sichergestellten Daten des Servers möglich sei (BS 13 f). Die Grundrechtsbeschwerde zeigt somit keine willkürliche Ermessensausübung auf (vgl RIS Justiz RS0121605, RS0133154). [14] Beruft sich die Grundrechtsbeschwerde auf die Erreichbarkeit der Haftzwecke durch gelindere Mittel, hat sie diese konkret zu bezeichnen. Der Beschuldigte hat konkret darzulegen, worin…
Rückverweise