JudikaturOGH

RS0133180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2020

Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird.

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