Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus.
…§ 20 Rz 2). [13] Dass sich der Täter durch das Erlangen der Vermögenswerte auch unrechtmäßig bereichert hat, ist nicht erforderlich (RIS Justiz RS0133116). [14] Dem Verfall unterliegende Vermögens und Ersatzwerte (§ 20 Abs 1 und Abs 2 StGB) sowie der Wertersatz (§ 20 Abs…
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