JudikaturOGH

RS0132996 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2020

Die nachbarrechtliche Haftung nach §364a ABGB kann grundsätzlich auch Gesundheitsschäden erfassen, die sich aus der Verwirklichung einer von der Anlagengenehmigung gedeckten abstrakten Gefährdung ergeben. Allerdings muss das schädigende Ereignis (oder die schädigende Dauerbelastung) das Kriterium der Ortsunüblichkeit iSv § 364 ABGB erfüllen.

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