JudikaturOGH

RS0132929 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

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