JudikaturOGH

RS0132943 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.

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