RS0132930 – OGH Rechtssatz
Mit den Bestimmungen der §§ 183 und 184 IO über die Deckung der Verfahrenskosten in Verbindung mit der unbedingten Verfahrensbeendigung nach § 213 IO und den Widerrufsgründen des § 216 IO liegt ein in sich geschlossenes Regelungssystem vor.