JudikaturOGH

RS0132927 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2019

Die in § 35 Abs 3 letzter Satz NÖ SHG angeordnete Begrenzung der Kostenbeitragspflicht von Eltern volljähriger Kinder ist zu deren Gunsten auch dann zu beachten, wenn der Sozialhilfeträger den gemäß § 42 Abs 1 NÖ SHG auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch nach § 231 ABGB geltend macht.

Rückverweise