JudikaturOGH

RS0132842 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2019

Der Gesetzgeber verfolgt die Absicht, nicht jede Art von schwerer Arbeit schlechthin, mag sie auch psychisch belastend sein, sondern nur bestimmte Formen von besonders belastender Schwerarbeit zu berücksichtigen.

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