JudikaturOGH

RS0132864 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2019

Nach der speziellen Publizitätsregelung des MedienG wird die anspruchsbegründende Publizität von Mitteilungen oder Darbietungen (§ 1 Abs 1 Z 1 MedienG) bereits mit deren – auch durch Setzung eines Links zu einer weiteren Website verwirklichten – Abrufbarkeit auf einer Website hergestellt.

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