RS0132714 – OGH Rechtssatz
Eine im Verfahren über das Erbrecht abgegebene Anerkenntniserklärung kann gemäß § 40 AußStrG bis zur Bindung des Gerichts an seine Entscheidung im Verfahren über das Erbrecht widerrufen werden.
…2018 gab das Landesgericht Linz als Rekursgericht nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab dem dagegen erhobenen Revisionsrekurs der Kläger zu 2 Ob 220/18v nicht Folge. [16] Die Aktiva der Verlassenschaft nach der Betroffenen betrugen insgesamt 1.269.562,14 EUR; nach Abzug der Verlassenschaftspassiva (Begräbnis- und andere Kosten) sowie der…
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