JudikaturOGH

RS0132650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2019

§ 382f EO macht die Möglichkeit, einen einstweiligen Mietzins aufzuerlegen, vom Vorliegen eines Hauptmietverhältnisses abhängig. Im Hinblick darauf, dass nicht zu unterstellen ist, dass dem Gesetzgeber die Existenz von Untermietverhältnissen nicht bekannt war, ist nicht von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes auszugehen.

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