RS0132513 – OGH Rechtssatz
Aktive Korruption durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands.
…nach dem Urteilssachverhalt im Übrigen nicht der Fall ist) strafrechtlich relevant ist, für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands darstellt (RIS Justiz RS0132513 [eingehend begründet zu 17 Os 8/18g]). Indem sich die Mängelrüge (Z 5) zu A/1 des Freispruchs ausgehend von der irrigen…
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