RS0132428 – OGH Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt.