JudikaturOGH

RS0132341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2021

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.

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