JudikaturOGH

RS0132479 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2018

§ 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf den bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 (hier am 1.1. 2015) abgeschlossenen Arbeitsvertrag Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten. Die Bestimmung gibt dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren privatrechtlichen, nämlich arbeitsvertraglichen Anspruch, wobei dieser Anspruch erfüllt ist, wenn der Arbeitgeber eine formell vollständige Arbeitsaufzeichnung übermittelt, sodass eine inhaltliche Unrichtigkeit im Verfahren auf bloße Übermittlung der Aufzeichnungen nicht schadet.

Rückverweise