JudikaturOGH

RS0132391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

§ 8 StGB unterscheidet hinsichtlich der irrtümlichen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht nach den Gründen des Tatsachenirrtums und schließt die Vorsatzstrafbarkeit auch bei einem auf sthenischen Affekt beruhenden Irrtum aus.

Rückverweise