Da § 41 Abs 2 DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.
…doch eine Maßeinheit der genannten Währung, somit zumindest ein Euro, anzusetzen, sodass eine Bemessung mit null Euro von vornherein nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0132215). Soweit die Beschwerde begehrt, die Kosten des Verfahrens für uneinbringlich zu erklären (§ 391 Abs 2 StPO iVm § 77 Abs …
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