JudikaturOGH

RS0132064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2022

§ 237 AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.

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