RS0131987 – OGH Rechtssatz
§ 126 Abs 4 UG 2002 ist dahin zu verstehen, dass nur jene Bestimmungen des VBG in der jeweils geltenden Fassung zum „Inhalt des Arbeitsvertrags“ erklärt werden, die auch Inhalt eines Individualvertrags sein können. Die Pflicht zum Abschluss eines Kollektivvertrags in Bezug auf „übergeleitete“ Vertragsbedienstete (im Zusammenhang mit der Pensionskassenzusage und dem abzuschließenden Pensionskassenvertrag) im Sinne des § 78a VBG ist davon nicht erfasst.