RS0131912 – OGH Rechtssatz
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug‑um‑Zug‑Verpflichtung zu qualifizieren.
…als Bedingung im Sinn der zitierten Rechtsprechung zu werten ist, ist nicht zu beanstanden. [9] 6. In der Entscheidung 5 Ob 139/17b wertete der Fachsenat eine sich aus dem materiellen Rechtsverhältnis ergebende Zug um Zug Verknüpfung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums mit einer Gegenleistung als aufschiebende…
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