RS0131912 – OGH Rechtssatz
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug‑um‑Zug‑Verpflichtung zu qualifizieren.