JudikaturOGH

RS0131892 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2017

Ein Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 7 KSchG liegt immer dann vor, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen ein sonst bestehendes Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers (zB nach § 471 ABGB) ausgeschlossen oder beschränkt wird.

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