RS0131721 – OGH Rechtssatz
Anders als § 94 ÄrzteG normiert § 8 Abs 1 VereinsG weder ein (temporäres) prozessuales Verfolgungshindernis noch eine Hemmung der Frist für die Anspruchsgeltendmachung im selbständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG.