Für den Verteidiger gilt der Sorgfaltsmaßstab eines gewissenhaften und umsichtigen Rechtsanwalts, wobei ein der Bewilligung der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden schon bei leichter Fahrlässigkeit vorliegt.
…den Zeitpunkt der Zustellung der Urteilsausfertigung an die anfangs bevollmächtigte Verteidigerin nicht geprüft. [13] Gemessen am Standard gewissenhafter und umsichtiger Rechtsanwälte (vgl dazu RIS Justiz RS0131735) liegt den Vorgangsweisen der Verteidiger daher nicht ein Versehen bloß minderen Grades zugrunde, weshalb die Wiedereinsetzung nicht zu bewilligen war. [14] Zur Entscheidung über die…
…eine allfällige diesbezügliche Fehlleistung begehrte – Wiedereinsetzung ausschließendes Organisationsverschulden liegen (RIS Justiz RS0117496 [T2]). Gemessen am Standard gewissenhafter und umsichtiger Rechtsanwälte (RIS Justiz RS0131735; Lewisch , WK StPO § 364 Rz 25) liegt dem Vorgehen des Verteidigers daher nicht ein Versehen bloß minderen Grades zu Grunde, weshalb die…
…den Zeitpunkt der Zustellung der Urteilsausfertigung an den zuerst bevollmächtigten Verteidiger nicht verlässlich geprüft. Gemessen am Standard gewissenhafter und umsichtiger Rechtsanwälte (vgl dazu RIS-Justiz RS0131735; 15 Os 105/17f, 106/17b; Lewisch , WK StPO § 364 Rz 25) liegt den Vorgangsweisen der Verteidiger daher nicht ein…
…Insofern kann in dem konkret vorgebrachten anwaltlichen Rechtsirrtum über den Lauf der Ausführungsfrist, gemessen am Standard eines gewissenhaften und umsichtigen Rechtsanwalts (vgl dazu RIS Justiz RS0131735), in Hinblick auf die bedeutenden Nachteile, die für den Angeklagten aus der Versäumung einer Rechtsmittelfrist entstehen können, kein Versehen bloß minderen Grades erblickt werden. Die…
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