JudikaturOGH

RS0131613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2024

Die im Darlehensvertrag enthaltene qualifizierte Nachrangklausel bildet  ein für den Vertragstypus konstitutives Merkmal, das daher der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB entzogen ist. Die qualifizierte Nachrangklausel schränkt nicht bloß das Versprechen des Darlehensnehmers auf Zahlung vereinbarter Zinsen und auf Rückzahlung des Kapitals für bestimmte Fälle ein (und höhlt sie damit aus), sondern sie schafft einen eigenen Vertragstypus.

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