JudikaturOGH

RS0131575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juli 2017

Die verspätete, also entgegen § 12 Abs 2 MedienG nicht innerhalb der Frist des § 13 Abs 1 MedienG vorgenommene redaktionelle Richtigstellung führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

Rückverweise