Deliktische Ansprüche fallen nicht unter Art 17 EuGVVO. Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen. Dafür ist eine direkte Beziehung erforderlich.
…für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist vielmehr eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen. Dafür ist eine direkte Beziehung erforderlich (6 Ob 18/17s = RS0131536). [14] 2.2. Der Kläger setzt sich in seinem Revisionsrekurs mit der Argumentation des Rekursgerichts, wonach keine Vertragsbeziehung zwischen den Parteien bestehe und die Ausstellung…
…T22]). Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist zudem eine direkte vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen; der Verbraucher muss Empfänger der vertragscharakteristischen Leistung sein (vgl RS0131536; RS0130472; RS0112279 [T7]). [18] Will ein Kläger einen anderen als den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (vgl Art 4 Abs 1 EuGVVO 2012…
…nicht begründen können. Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands sei eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen, wofür eine direkte Beziehung erforderlich sei (vgl RIS-Justiz RS0131536 = 6 Ob 18/7s mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung des EuGH). Nach den Klagsangaben hat nie eine unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen…
…aus, dass beide Bestimmungen für ihre Anwendung eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen voraussetzen würden. Dafür sei eine direkte Beziehung erforderlich (6 Ob 18/17s = RS0131536). Im vorliegenden Fall bestehe jedoch keine Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten. Der Kläger habe das Fahrzeug von einem in Deutschland ansässigen Händler gekauft…
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