JudikaturOGH

RS0131560 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2017

Bringt der Verpflichtete im Einspruch vor, dass ein die Exekution deckender Exekutionstitel nicht existiere und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehle, macht er damit einen tauglichen Einspruchsgrund iSd § 54c EO geltend, wenn der Titel die begehrte Exekution zwar inhaltlich deckt, jedoch kein Exekutionstitel iSd §§ 1 f EO vorliegt, weil ihm die Vollstreckbarerklärung für Österreich fehlt.

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